Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7713
BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19 (https://dejure.org/2020,7713)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 9 BN 3.19 (https://dejure.org/2020,7713)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 (https://dejure.org/2020,7713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Zurückverweisung wegen Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollstreit um eine Satzung zur Erhebung eines sogenannten besonderen Herstellungsbeitrags für die Schmutzwasserbeseitigung bei Altanschlussnehmern; Unzutreffende Sachverhaltsunterstellung; Fehlen einer hinreichenden Tatsachengrundlage für eine gerichtliche ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Normenkontrollstreit um eine Satzung zur Erhebung eines sogenannten besonderen Herstellungsbeitrags für die Schmutzwasserbeseitigung bei Altanschlussnehmern; Unzutreffende Sachverhaltsunterstellung; Fehlen einer hinreichenden Tatsachengrundlage für eine gerichtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Zurückverweisung wegen Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
    Gegen diese Pflicht verstößt es, wenn es seiner Entscheidung einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde legt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und Beschluss vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 m.w.N.).

    Das Gericht darf sich nicht auf tatsächliche Feststellungen stützen, für die es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens keine Grundlage gibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2012 a.a.O. Rn. 16), und Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für die Entscheidung ankommt, nicht ungeprüft behaupten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 B 74.10 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 5; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 108 Rn. 7).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
    Das Gericht darf sich nicht auf tatsächliche Feststellungen stützen, für die es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens keine Grundlage gibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2012 a.a.O. Rn. 16), und Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für die Entscheidung ankommt, nicht ungeprüft behaupten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 B 74.10 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 5; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 108 Rn. 7).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
    Gegen diese Pflicht verstößt es, wenn es seiner Entscheidung einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde legt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und Beschluss vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 51.16

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich; Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
    Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2017 - 6 B 51.16 - juris Rn. 5 m.w.N.; zur vergleichbaren Vorschrift in § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auch BFH, Beschluss vom 8. Februar 2013 - VI B 100/12 - BFH/NV 2013, 951 Rn. 2 m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
    Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2017 - 6 B 51.16 - juris Rn. 5 m.w.N.; zur vergleichbaren Vorschrift in § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auch BFH, Beschluss vom 8. Februar 2013 - VI B 100/12 - BFH/NV 2013, 951 Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 67.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterbleiben weiterer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
    Konkrete Feststellungen unter Bezugnahme auf die in die Gebührenkalkulation tatsächlich eingestellten Kosten hat das Oberverwaltungsgericht nicht getroffen (vgl. zur Erforderlichkeit derartiger Ermittlungen von Amts wegen: etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 67.95 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 53.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines sehr

    Gegen diese Pflicht verstößt es, wenn es seiner Entscheidung einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde legt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 , Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 m. w. N. und vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4).

    Das Gericht darf sich nicht auf tatsächliche Feststellungen stützen, für die es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens keine Grundlage gibt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 16 und vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4), und Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für die Entscheidung ankommt, nicht ungeprüft behaupten (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 8 B 74.10 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 3 VwGO Nr. 61 Rn. 5 und vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2017 - 6 B 51.16 - juris Rn. 5 m. w. N., vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4 und vom 13. Januar 2021 - 2 B 21.20 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 11 Rn. 32).

  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ; Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - 8 B 74.10 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 4 ff.; vom 21. Januar 2019 - 6 B 139.18 - juris Rn. 10 und vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.01.2024 - 9 BN 5.23
    Bei der Sachverhaltsfeststellung darf das Gericht sich nicht auf tatsächliche Feststellungen stützen, für die es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens keine Grundlage gibt, und bei seiner Überzeugungsbildung nicht von einer Sachverhaltsunterstellung ausgehen, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.01.2024 - 9 BN 6.23
    Bei der Sachverhaltsfeststellung darf das Gericht sich nicht auf tatsächliche Feststellungen stützen, für die es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens keine Grundlage gibt, und bei seiner Überzeugungsbildung nicht von einer Sachverhaltsunterstellung ausgehen, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.11.2020 - 9 B 20.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Obliegenheit des

    Es darf Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für die Entscheidung ankommt, nicht ungeprüft behaupten (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 3.19 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht